• Ja. Für eine logopädische Therapie über die gesetzliche Krankenkasse brauchst du eine Heilmittelverordnung von einer Ärztin oder einem Arzt.

    Diese kann zum Beispiel von der Kinderärztin, dem Hausarzt, der HNO-Praxis, Neurologie, Kieferorthopädie oder Zahnmedizin ausgestellt werden je nachdem, worum es geht.

  • Das ist unterschiedlich.

    Die Dauer hängt vom Anliegen, der Verordnung, dem Entwicklungsstand, der Mitarbeit im Alltag und dem Verlauf der Therapie ab. Wir schauen regelmäßig gemeinsam, was sich verändert und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

  • Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

  • Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Themen rund um Sprache, Sprechen, Stimme, Atmung, Schlucken, Mundmotorik und Kommunikation.

    Manchmal geht es um einzelne Laute. Manchmal um Verstehen, Ausdruck, Stimme, Schlucken oder darum, nach einer Veränderung Sprache neu zu finden.

  • Im ersten Termin lernen wir uns kennen und schauen gemeinsam, worum es geht.

    Wir nehmen uns Zeit für Anamnese, Beobachtung, erste diagnostische Einschätzungen und deine Fragen. Bei Kindern geschieht vieles spielerisch und in einem Tempo, das zum Kind passt.

  • Ja, besonders am Anfang kann es sinnvoll sein, dass eine Bezugsperson dabei ist.

    Je nach Kind, Thema und Therapieverlauf schauen wir gemeinsam, was hilfreich ist: manchmal mit Eltern im Raum, manchmal mit kurzen Übergaben davor oder danach.

  • Das ist in Ordnung.

    Kinder brauchen manchmal Zeit, um in einem neuen Raum anzukommen. Wir arbeiten nicht gegen das Kind, sondern mit dem, was sich zeigt: über Spiel, Beziehung, Material, Bewegung, Stimme oder kleine gemeinsame Momente.

  • Bitte bring die aktuelle Heilmittelverordnung mit.

    Hilfreich sind außerdem vorhandene Arztberichte, Diagnostiken, Hörtests, Kita- oder Schulberichte, falls es diese gibt. Wenn nichts davon vorhanden ist, ist das auch in Ordnung.

  • Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, gib uns bitte so früh wie möglich Bescheid am besten per E-Mail bei deinem zuständigen Therapeuten.

    Bitte sage Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir den Termin vielleicht noch anderweitig vergeben und unseren Praxisalltag gut planen.

    Sehr kurzfristige Absagen oder nicht wahrgenommene Termine können in der Regel nicht mehr neu besetzt werden. In diesem Fall kann ein Ausfallhonorar entstehen.

    Die genaue Ausfallregelung besprechen wir zu Beginn der Therapie in der Praxis.

Häufige Fragen

Hier findest du erste Antworten rund um Verordnung, Ablauf, Kosten und Kontaktaufnahme.

Wenn etwas offen bleibt, kannst du dich gerne melden.